(1) Verpackte Gegenstnde:

Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Die starren Groverpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe III entsprechen.

Die Verpackungen mssen so ausgelegt und konstruiert sein, dass eine Bewegung der Gegenstnde und eine unbeabsichtigte Auslsung unter normalen Befrderungsbedingungen verhindert werden.

(2) Unverpackte Gegenstnde:

Die Gegenstnde drfen zum, vom oder zwischen dem Herstellungsort und einer Montagefabrik, einschlielich Orten der Zwischenbehandlung, auch unverpackt in besonders ausgersteten Handhabungseinrichtungen, Fahrzeugen, Containern oder Wagen befrdert werden.


Zustzliche Vorschrift:

Druckgefe mssen den Vorschriften der zustndigen Behrde fr den (die) im Druckgef enthaltenen Stoff(e) entsprechen.